Allgemeine Geschäftsbedingungen der OFAA
AGB Version 1 vom 22.11.2021
1. Der Verein
Der Verein führt den Namen „Open Fiber Austria Association – OFAA, Verein zur Förderung der offenen Glasfasernetze“ (im weiteren OFAA genannt). ZVR-Zahl: 1315935621
Adresse:
Open Fiber Austria Association – OFAA
Verein zur Förderung der offenen Glasfasernetze
Prinz Eugen-Straße 70/2
A-1040 Wien
Email: office@ofaa.at
Telefon: +43-1-7189476-0
2. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle Veranstaltungen, Dienstleistungen und sonstigen Vereinstätigkeiten der OFAA.
Für IT-Dienstleistungen wie z.B. das Service der Open Access Identifier (OAID), gelten besondere Bedingungen, die jederzeit per E-Mail an office@ofaa.at angefordert werden können.
3. Angebote und Nebenabreden
Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Das gilt insbesondere auch für die Aufhebung bzw. Änderung von Festlegungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Angebote der OFAA sind, sofern nichts anderes angegeben, freibleibend und unverbindlich hinsichtlich aller Angaben. Der Vertragsabschluss zwischen der OFAA und dem Vertragspartner wird durch Zusendung einer Bestätigung durch die OFAA begründet. Die Bestätigung gibt auch den Umfang des Vertrages vor.
4. Besondere Bestimmungen für Veranstaltungen der OFAA
4.1. Anmeldung und Ermäßigung
Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnahmewunsches per Online-Buchung oder über Buchung per Fax, E-Mail und Brief. Bei
Veranstaltungsanmeldungen versendet die OFAA eine Anmeldebestätigung. Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Anmeldung durch die OFAA innerhalb angemessener Frist bestätigt wurde.
Ermäßigungen (z.B. Rabatte, Frühbucherboni, Regelungen für Mitglieder, etc.) können nicht addiert werden, d.h. es gilt die jeweils höchste angebotene Ermäßigung pro Veranstaltung.
Die Kundin/der Kunde erhält die Rechnung im PDF-Format via E-Mail.
4.2. Programmänderungen und Absagen
Die OFAA behält sich Änderungen des Programms, der Referentinnen und Referenten, des Veranstaltungstermins und -orts sowie die Absage von Veranstaltungen aus wichtigen Gründen vor.
Bei Absage einer Veranstaltung erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits geleisteten Teilnahmebeträgen. Ersatz für darüberhinausgehende entstandene Schäden bzw. Aufwendungen jeglicher Art (z.B. Verdienstentgang, Fahrtkosten etc.) ist ausgeschlossen. Werden von der OFAA an Kunden bereits zugesandte Arbeitsunterlagen vom Kunden nicht zurückgegeben, kann die Rückzahlung entsprechend reduziert werden.
4.3. Zahlung und Fälligkeit
Der Kunde hat die Teilnahmegebühr spesenfrei und ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung per Banküberweisung zu bezahlen.
Im Fall des Zahlungsverzugs auch nur eines anteiligen Betrages der Gebühr ist die OFAA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. sowie Zinseszinsen in derselben Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwendungen und die Kosten einer gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu Lasten des Kunden.
4.4. Stornobedingungen
Bei Stornierung einer Buchung seitens des Kunden bis zwei Wochen vor Beginn der
Veranstaltung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 20,-, die Teilnahmegebühr fällt nicht an und bereits geleistete Zahlungen werden auf Kosten des Kunden rückerstattet.
Bei Stornierung ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühr einbehalten.
Bei Stornierungen oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Jede Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
Kann eine Ersatzperson nominiert werden, wird dem Kunden die Teilnahmegebühr voll und ganz zurückerstattet, und es kommt ausschließlich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- pro genannter Ersatzperson zur Anwendung.
5. Gewährleistung und Haftung
Die OFAA haftet weder für eigene Handlungen noch für Handlungen von Erfüllungsgehilfen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung.
Die OFAA übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb Ihrer Website und ihrer Webservices. Im Störungsfall ist die OFAA selbstverständlich bemüht, den Betrieb der Websites sowie Webservices so rasch wie möglich wiederherzustellen.
Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte der Webservices sowie für die Richtigkeit von Aussagen und Empfehlungen der Referentinnen und Referenten übernimmt die OFAA keine Haftung bzw. Gewährleistung.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
Für die im Rahmen der Vorträge zur Verfügung gestellten Informationen übernimmt die OFAA keinerlei Haftung. Für diese sind ausschließlich die Vortragenden selbst verantwortlich.
Die OFAA haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen.
6. Urheberrecht
Sämtliche von der OFAA zur Verfügung gestellte Unterlagen, wie z.B. Inhalte der White Papers, Studien, Veranstaltungen, usw. sind urheberrechtlich geschützt.
Die im Rahmen unserer Veranstaltungen ausgehändigten Arbeitsunterlagen oder zugänglich gemachten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung der OFAA bzw. des jeweiligen Urhebers (z.B. Referenten oder Autors) vervielfältigt, verändert oder gewerblich genutzt werden.
7. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die für einen Vertragsabschluss notwendig sind, werden vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt, für die notwendige Geschäftsabwicklung gespeichert, und ausschließlich an die Confero GmbH., welche die Veranstaltungen der OFAA organisatorisch unterstützt, weitergegeben.
Details zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie auf https://www.ofaa.at/datenschutz/
8. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Vereinssitz der OFAA.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig oder nicht anwendbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sind durch sinngemäße gültige Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder ungültigen Klauseln am nächsten kommen.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht am Vereinssitz der OFAA vereinbart.